Inhalt

Mobilitätskonzept

Status:

Die  Bekanntmachung für das EU-weite Vergabeverfahren wurde fertig gestellt. Es wurde ein Zuschussantrag bei der AktivRegion Wagrien-Fehmarn gestellt. Dieser wurde genehmigt. Auftragvergabe nach diesem Plan dann Ende Oktober 2022
Förderantragsverfahren läuft parallel / EU-Vergabeverfahren gestartet am 22.04.22 -> Link zur EU-Vergabe: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/386499

Aus der Aufgabenstellung zum Vergabeverfahren:

Hintergrund / Anlass

Die Politik der Insel Fehmarn hat den Klimanotstand beschlossen. Die Insel soll bis zum Jahr 2030 klimaneutral werden. Da dies einen Strukturwandel im Bereich der Mobilität voraussetzt, wurde beschlossen, dass ein innovatives Mobilitätskonzept erstellt werden soll. Dieses soll aufzeigen, welches Maßnahmenpaket zur Erreichung des Klimaneutralitätsziels geeignet ist und umgesetzt werden muss, und in welchem Umfang ggf. auch Kompensationsmaßnahmen nötig werden. Die Beschlusslage ist in Auszügen als Anlage 1 beigefügt.

Zeitrahmen für die Auftragsabwicklung und Maßnahmenumsetzung

Der Vertragsabschluss für das „Mobilitätskonzept Klimaneutralität Insel Fehmarn“ (MKIF) hat im Q4/2022 begonnen. Parallel dazu soll, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Stadt Fehmarn, das Konzept erarbeitet werden. Der Projektabschluss ist für Q3/2024 vorgesehen, so dass das Konzept mit Maßnahmenkatalog und die sich hieraus zur Umsetzung ergebenden Budgets in der Dezembersitzungsrunde der Ausschüsse und Stadtvertretung im Jahr 2024 beschlossen werden können.

Damit bleiben für die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs noch ca. 5 Jahre. Demnach sollte in der o.a. Zeitschiene, die Bestandteil des Konzeptes sein soll, ein Umsetzungszeitraum von 5 Jahren vorgesehen werden, so dass rechtzeitig bis zum Jahr 2030 die Grundlagen geschaffen sind, dass Mobilität auf der Insel 2030 CO2- bzw. klimaneutral stattfinden kann. Bei einem verbleibenden Klimaimpact der Mobilität sollte auch eine Kompensation bis zu diesem Zeitpunkt umgesetzt sein.

Zielsystem

In Vorbereitung der Auftragsvergabe für das MKIF wurde vor dem Hintergrund der o.a. Beschlusslage zwischen Verwaltung und politischen Gremien die folgende Zielstellung für die Erstellung des MKIF festgelegt:

Neben dem Oberziel, bis zum Jahr 2030 ein attraktives Infrastruktursystem aufzubauen, das es Einwohnern, Beschäftigten und Gästen der Stadt Fehmarn ermöglicht, im Jahr 2030 klimaneutral mobil zu sein, sollen zur Lösung bekannter Probleme folgende Teilziele Bestandteil des Zielsystems sein:

  1. Rad- und Fußverkehr soll sicher werden.
  2. Verkehrsführungen sollen klar werden.
  3. Lücken in Wegenetzen sollen geschlossen werden.
  4. Barrieren sollen abgebaut werden.
  5. Saisonale Verkehrsinfarkte sollen vermieden werden.
  6. Die durch den fließenden und ruhenden MIV inkl. Parksuchverkehr (à Sicherheit, „Gewusel“, Emissionen (Lärm und Abgase)) geminderte Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum soll verbessert werden (z.B. Innenstadt Burg, Petersdorf, Häfen Orth, Lemkenhafen, Burgstaaken).
  7. Heute nur eingeschränkt vorhandene bzw. fehlende öffentliche/gemeinschaftlich nutzbare Mobilitätsangebote sollen inselweit sowie für die An- und Abreise geschaffen werden.

Im Ergebnis muss das MKIF einen kategorisierten, priorisierter Maßnahmenkatalog mit Handlungsleitfaden zur schrittweisen Umsetzung enthalten, der geeignet ist, dem o.a. Zielsystem bestmöglich gerecht zu werden. Der Handlungsleitfaden soll eine Zeitschiene und eine Kostenbetrachtung, d.h. die Bewertung der zu leistenden Investitionen, beinhalten, so dass Budgetierungen möglich werden und die richtigen Schritte rechtzeitig eingeleitet werden können. Zu den Maßnahmen sollen jeweils der Umsetzungszeitpunkt bzw. die zur Umsetzung benötigte Dauer angegeben werden.

Sollte im Ergebnis festgestellt werden, dass eine klimaneutrale Mobilität nicht erreicht werden kann, so soll eine Ermittlung des verbleibenden Klimaimpacts erfolgen, so dass eine Quantifizierung von Kompensationsmaßnahmen erfolgen kann.

Bei der Erarbeitung des Konzeptes und des Maßnahmenkataloges sollen ferner die jeweiligen Auswirkungen auf die im Jahr 2020 beschlossenen, weiteren strategischen Ziele der Stadt Fehmarn (online unter www.stadtfehmarn.de, Rubrik „Politik“) bewertet werden, so dass auch etwaige Zielkonflikte erkennbar werden und ein transparenter Abwägungsprozess eingeleitet werden kann.

Für das spätere Monitoring der Umsetzung sollen je Maßnahme / Teilziel des Konzeptes möglichst messbare Aspekte angegeben werden, damit über den Zielerreichungsgrad jährlich berichtet werden kann.